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Kosten!

  • Grundsätzlich ist die erste Beratung zur Bestandsaufnahme bei Bewertungen, Verkauf, Vermietungen oder Verwaltungen kostenlos! Bitte beachten Sie! Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer!
  • Bei Verkehrswertgutachten Nach § 194 BauGB richtet sich der Aufwand nach der HOAI die Sie im folgenden der HOAI-Tabelle entnehmen können, incl. 1 Ausfertigung des Verkehrswertgutachten mit Lichtbildern. Jede weitere Ausfertigung des Gutachten wird mit € 25,- berechnet. Verkehrswertgutachten werden grundsätzlich nur nach schriftlicher Auftragsannahme und einer Anzahlung in Höhe von € 500,-- bearbeitet. Die Zusendung erfolgt per Postnachname. Individuelle Abweichungen in den Gebühren sind möglich, gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot.
  • Schriftliche Kurzwertgutachten/Formulargutachten (Formularform) werden pauschal mit € 350,-- (für ein 1-Familien-Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung) berechnet. Bei Mehrfamilienhäusern erfolgt ein Zuschlag in Höhe von € 150,-- für jede weitere Wohneinheit. Eine Anzahlung in Höhe von € 150,-- bei Auftragserteilung ist erforderlich. Nach Fertigstellung erhalten Sie ein Kurzgutachten in 1- facher Ausfertigung. Die Übergabe erfolgt per Versand als Postnachname. Jedes weitere Gutachten wird mit 25,-- € in Rechnung gestellt.
  • Bitte beachten Sie das wir zur Erstellung verschiedene Unterlagen zur Berechnung benötigen. Sollten Angaben über Flächen, wie Wohnflächen, Kubikmeterberechnungen etc. nicht vorhanden sein und diese von uns angefertigt werden, so müssen wir diese Dienstleistungen separat in Rechnung stellen. Hier berechnen wir nach Aufwand unseren jeweiligen Stundensatz.
  • Der Aufwand für Beratungs-, Erkundungs- und Dokumentationsleistungen wird wie folgt auf Zeithonorarbasis abgerechnet. Er ergibt sich aus Vorbereitung, Anfahrt, Ortstermin, Rückfahrt, Nachbearbeitung und Ausfertigung einer schriftlichen und bebilderten Dokumentation. Der Aufwand ist abhängig von der jeweiligen Objektqualität. Je mehr Mängel und Schäden auftraggeberseitig benannt werden oder vom Sachverständigen entdeckt werden, desto mehr gibt es zu beraten, zu erkunden, abzugrenzen und zu dokumentieren.
  • Verrechnungssätze für Sachverständigenleistungen, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer:
  • - Sachverständiger 85,00 €/Std. Hilfskraft 45,00 €/Std.
  • - Nebenkostenpauschale als Zulage von 18,5 % aus dem Sachverständigen-Honorar
  • - Kraftfahrzeug Fahrkilometer je 0,60 €/km
  • - Gerätekostenpauschale je Einsatztag 150,00 €
  • Die Nebenkostenpauschale umfasst bürobezogenen Nebenkosten wie z.B. Telefon- und Faxgebühren, Porto, Kopien, Drucke, Einbände, elektronische Speichermedien für Fotos, sowie Datenübermittlungsgebühren.
  • Mess- und Dokumentationsgeräte beschaffen wir zum Teil selbst um Auftraggebern
  • Zweittermine mit weiteren Dienstleistern und den damit verbundenen Kosten im Rahmen unserer Möglichkeiten zu ersparen. Dafür erheben wir für Vorbereitung, Wartung, Kalibrierung und sonstige gerätebezogenen Nebenkosten, eine Gerätekostenpauschale je auftragsbezogenem Einsatztag.
  • Besondere Hinweise: Mängel und Schäden werden messtechnisch ausschließlich zerstörungsfrei erkundet und dokumentiert. Die Konditionen für spezielle Erkundungen und Dokumentationen (insbesondere in Gefahrzonen, bei speziellen Anforderungen, bei mehrtägiger Dauer, oder bei Mehrfachbeauftragung) werden in der schriftlichen Auftragsvereinbarung ausgewiesen und können von den hier benannten Durchschnittssätzen abweichen. Die Herstellung der Zugänglichkeit zu den zu begutachtenden Bauteilen, z.B. mittels Gerüsten, Leitern, etc., einschließlich Beistellung der berufsgenossenschaftlich vorgegebenen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften, sowie die Durchführung etwaiger Bauteilöffnungen und deren Instandsetzung, ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers, bzw. von diesem zu veranlassen und zu bezahlen.
  • Mündliche Vereinbarungen sind generell schriftlich, von beiden Seiten unterzeichnet, zu bestätigen. Nur die schriftliche Bestätigung ist, insbesondere bei Erst- und Einzelaufträgen, maßgebende Auftragsgrundlage. Der Auftraggeber erhält grundsätzlich eine schriftliche Dokumentation. Ausschließlich mündliche Expertisen werden nicht erstattet.